Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 03.03.2014

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbedingungen für alle abzuschließenden Rechtsgeschäfte zwischen den Verkäufern im Verkauf von Edelmetallen per Postversand und der Schwäbischen Goldverwertung Reutlingen Waimer GmbH, Geschäftsführer Herr Herbert Waimer, Albstraße 5+9 in 72764 Reutlingen.

1.2 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern gelten diese Geschäftsbedingungen auch für weitere zukünftige Geschäfte, auch wenn sie dabei nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Verkäufer sind im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher sind hierbei natürliche Personen, die Verträge zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer beruflichen noch ihrer gewerblichen Tätigkeit zugeordnet werden kann (§13 BGB). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§14 BGB).

1.4 Der Verkäufer bestätigt seine Volljährigkeit und uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit seiner Person, sowie dass das veräußerte Edelmetall sein rechtmäßig erworbenes Eigentum ist. Weiterhin bestätigt der Verkäufer, dass kein Eigentumsvorbehalt Dritter vorliegt.

2. Zusendung

Zusendungen von Edelmetallen gehen ausschließlich auf das Risiko der Versenders. Dies gilt auch, wenn die Schwäbische Goldverwertung die Versandkosten übernimmt oder die Abholung einer Wertsendung beauftragt. Jeder Sendung hat das vom Verkäufer ausgefüllte und unterschriebene, gesetzlich vorgeschriebene Edelmetallbegleitschreiben beizuliegen.

3. Materialprüfung

Wir prüfen nach bestem Wissen und Gewissen die Zusammensetzung des Materials. Um ein möglichst genaues Prüfergebnis zu erhalten, erklären Sie sich als Verkäufer damit einverstanden, dass zum Zwecke der Bewertung des Materials dieses – sofern erforderlich –bearbeitet werden darf. Hierzu sind Vorgänge erforderlich, die am Material Spuren hinterlassen können. Hierzu zählen u.a. Abriebe bis zu mehreren Millimetern, die für die Säureprüfung notwendig sind sowie Demontagen, die zur Unbrauchbarkeit führen können. Auf hierauf bezogene Schadensersatzansprüche verzichtet der Verkäufer.

4. Angebot und Ankauf

Die Einsendung von Edelmetallen stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes dar. Falls das Material für uns einen Wert darstellen sollte, teilen wir Ihnen per Telefon oder auf Wunsch per Telefax oder E-Mail innerhalb eines Werktages nach Materialeingang den Betrag mit, den wir Ihnen für das eingesandte Material vergüten können. Der Ankauf des Materials kommt durch mündliche oder schriftliche Annahme unseres Kaufangebotes durch Sie als Verkäufer zustande.

Der Verkäufer erhält eine Gutschrift mit der Aufschlüsselung des zugrunde gelegten Gewichtes, Feingehalts und ausbezahlten Grammpreises. Die Bezahlung erfolgt per Verrechnungsscheck innerhalb von zwei Werktagen nach Vertragsabschluss, bzw. auf Wunsch des Verkäufers als Überweisung.

Handelt es sich beim Verkäufer um einen Unternehmer nach §14 BGB, so benötigen wir vor Auszahlung des Betrages eine ordentliche, schriftliche Rechnung, die den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Mit Auszahlung des Kaufpreises gehen die angekauften Materialien in das Eigentum der Schwäbischen Goldverwertung Reutlingen Waimer GmbH über.

5. Mängel

Eventuelle Transportschäden der von Ihnen zugesandten Materialien teilen wir Ihnen unmittelbar nach Kenntnisnahme mit. So können Sie eine Schadensmeldung beim Versandunternehmen abgeben. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die beanstandete Sendung durch das Versandunternehmen abgeholt, begutachtet und anschließend an Sie zurückgegeben wird.

Sollten die eingesandten Materialien stark von den auf dem Edelmetallbegleitschreiben angegebenen Gegenständen abweichen, teilen wir Ihnen dies mit und behalten uns die unbearbeitete Rücksendung vor.

6. Rücksendung

Kommt es zur Rücksendung von Ware an den Verkäufer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf Sie über, sobald wir die Gegenstände ordnungsgemäß an ein Versandunternehmen übergeben haben. Bitte prüfen Sie die Sendung unverzüglich auf Vollständigkeit und Beschädigung an Verpackung oder Ware. Melden Sie Beanstandungen schriftlich und unverzüglich an die Schwäbische Goldverwertung.

Sollten Sie unser Kaufangebot nicht annehmen oder erreichen wir Sie innerhalb von zwei Wochen nicht, um Ihnen unser Kaufangebot abgeben zu können, senden wir Ihnen Ihre geprüften Materialien zurück.

7. Haftung

Wir haften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist beruhen. Weiterhin haften wir für Schäden, bei der die Haftung zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

Bei einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also Pflichten, auf deren Erfüllung Sie vertrauen dürfen, weil nur so der Vertrag ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, haften wir für fahrlässiges Verhalten bis zur Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden. Eine weitergehende Haftung schließen wir aus.

8. Anwendbares Recht, salvatorische Klausel

Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist unser Unternehmenssitz. Die Anwendung von UN-Kaufrecht schließen wir aus.

Sofern nicht schriftliche Ergänzungen zu diesem Vertrag vorgenommen werden, regeln diese allgemeinen Geschäftsbedingungen alle vor Abschluss eines Vertrages getroffenen Vereinbarungen und Absprachen.

Sollten einzelne der vorliegenden Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.